ESt
EG: Art 43, 56, 58
1. Eine gemeinnützige Körperschaft, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, ist mit ihren Vermietungseinkünften von der KSt befreit. Strittig ist, ob Best des EG-Vertrags über die Marktfreiheiten dem entgegenstehen, dass einer beschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Körperschaft, die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, für ihre in Deutschland erzielten Vermietungseinkünfte diese Steuerbefreiung nicht zusteht.