BAO § 303 Abs 4
KStG § 12 Abs 3
Hat eine Ges in der Darstellung der Bilanzerläuterungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich der entsprechende Beteiligungsansatz an einer anderen Ges nach ihrer Ansicht aus der effektiven Herabsetzung des Grundkapitals der anderen Ges ergibt, sind die Gründe für diese jedenfalls zum Ausdruck gebrachte Ansicht für die Beurteilung der Frage nach einem tauglichen Wiederaufnahmegrund iZm der steuerlichen Beurteilung der Kapitalherabsetzung nicht relevant.