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Schätzung wegen Inventurmängel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/329ÖStZB 2007, 434 Heft 15 v. 16.7.2007

BAO § 131 Abs 1, § 184

1. Eine Inventur ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, so ist die Annahme berechtigt, dass nicht alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß erfasst wurden. Eine unvollständige bzw unrichtige Erfassung der Bestände ist bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich als sachliche Unrichtigkeit iSd § 184 Abs 3 BAO zu werten

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