EStG 1988: § 28 Abs 1
B-VG Art 131 Abs 1 Z 1
1. Die Berechtigung einer Partei zur Erhebung einer B-Beschwerde setzt voraus, dass die Aufhebung des angef B eine Verbesserung der Rechtsposition der Partei herbeiführen kann.
EStG 1988: § 28 Abs 1
B-VG Art 131 Abs 1 Z 1
1. Die Berechtigung einer Partei zur Erhebung einer B-Beschwerde setzt voraus, dass die Aufhebung des angef B eine Verbesserung der Rechtsposition der Partei herbeiführen kann.