EStG 1988: § 23 Z 1, § 28 Abs 1
Gehört ein Wirtschaftsgut, mit dem eine an sich nur vermögensverwaltende Tätigkeit betrieben wird, zu einem Betriebsvermögen (hier der Lagerplatz eines Maschinenverleih-Einzelunternehmers), fallen die daraus erzielten Einkünfte unter die betrieblichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.