EnAbgVergG § 1 Abs 1
Im Falle der Vergütung von Energieabg für „Rumpf“-Jahre sind bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes iSd § 1 Abs 1 EnAbgVergG nur die Umsätze des „Rumpf“-Jahres heranzuziehen.
VwGH, 28. 9. 2006, 2002/17/0027
EnAbgVergG § 1 Abs 1
Im Falle der Vergütung von Energieabg für „Rumpf“-Jahre sind bei der Berechnung des Nettoproduktionswertes iSd § 1 Abs 1 EnAbgVergG nur die Umsätze des „Rumpf“-Jahres heranzuziehen.
VwGH, 28. 9. 2006, 2002/17/0027