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Neuerliche Festsetzung von Gerichtsgeb nach Rechtskraft eines rechtswidrigen AufhebungsB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/301ÖStZB 2007, 405 Heft 14 v. 2.7.2007

BAO §§ 198, 294

Wurde ein mit Berichtigungsantrag bekämpfter Zahlungsauftrag über Gerichtsgeb, wenn auch mit einer rechtswidrigen und nicht nachvollziehbaren Begründung, mit rechtskräftig gewordenem B aufgehoben, steht einer neuerlichen Vorschreibung der Gerichtsgeb in derselben Sache die Rechtskraft dieses B entgegen.

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