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Aufwendungen einer Volksschullehrerin für den Besuch eines Kurses unter dem Titel „Kunst- und Gestaltungstherapie“ keine Fortbildungskosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/287ÖStZB 2007, 388 Heft 14 v. 2.7.2007

EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 1

Aufwendungen einer Volksschullehrerin für den Besuch eines Kurses unter dem Titel „Kunst- und Gestaltungstherapie“ können mangels berufsspezifischer Fortbildung auch dann nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn diese Kurse für die Tätigkeit der Volksschullehrerin nützlich sind.

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