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Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Schlechterstellung des Gebietsfremden bei Aktienrückkauf

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2007/279ÖStZB 2007, 369 Heft 13 v. 15.6.2007

ESt

EG: Art 56, 58

Nach schwedischem Recht gilt: Wenn ein gebietsansässiger Aktionär im Rahmen einer Kapitalherabsetzung einer gebietsansässigen AG seine Aktien zurückverkauft, wird die Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und den Einstandskosten besteuert (Steuersatz 30 %). Wenn ein gebietsfremder Aktionär in gleicher Weise seine Aktien zurückverkauft, wird der volle Rückkaufspreis besteuert (als Dividendenausschüttung mit Steuersatz 30 %).

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