ESt
EG: Art 56, 58
Nach schwedischem Recht gilt: Wenn ein gebietsansässiger Aktionär im Rahmen einer Kapitalherabsetzung einer gebietsansässigen AG seine Aktien zurückverkauft, wird die Differenz zwischen dem Rückkaufspreis und den Einstandskosten besteuert (Steuersatz 30 %). Wenn ein gebietsfremder Aktionär in gleicher Weise seine Aktien zurückverkauft, wird der volle Rückkaufspreis besteuert (als Dividendenausschüttung mit Steuersatz 30 %).