BAO § 14 Abs 1, § 15 Abs 2, §§ 21, 120
UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 8 lit g
1. Bei der Haftungsbest des § 14 BAO handelt es sich um einen Haftungstatbestand eigener Art, der unabhängig von der Haftungsregelung des § 15 BAO (die bspw auch keine zeitliche Beschränkung für die von der Haftung betroffenen Abg kennt) besteht.