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Schenkungssteuerpflicht der Einräumung eines unentgeltlichen Wohnrechts bei nachfolgendem, entgeltlichen Erwerb der Wohnung durch den Berechtigten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/250ÖStZB 2007, 324 Heft 12 v. 1.6.2007

ErbStG § 3 Abs 1 Z 1

Wurde einer Person in einer Vereinbarung ausdrücklich das lebenslängliche und unentgeltliche Wohnungsrecht eingeräumt, ist diese unentgeltliche Einräumung der Dienstbarkeit des Wohnungsrechts als Schenkung iSd bürgerlichen Rechts zu beurteilen, wenn die Wohnung anschließend vom Beschenkten entgeltlich erworben wird.

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