Keine Teilwertabschreibung wegen Änderungen im Management oder der Ertragssituation aufgrund von „Gegebenheiten in den Ostblockstaaten“; Aktivierung von Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung - keine phasengleiche Bilanzierung; kein Schachtelprivileg bei Veräußerung der Beteiligung vor dem Bilanzstichtag
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/246ÖStZB 2007, 315 Heft 12 v. 1.6.2007