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Keine Teilwertabschreibung wegen Änderungen im Management oder der Ertragssituation aufgrund von „Gegebenheiten in den Ostblockstaaten“; Aktivierung von Forderungen der Gesellschafter auf Gewinnausschüttung - keine phasengleiche Bilanzierung; kein Schachtelprivileg bei Veräußerung der Beteiligung vor dem Bilanzstichtag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/246ÖStZB 2007, 315 Heft 12 v. 1.6.2007

EStG 1972: § 6 Z 2 und 3

KStG 1966: § 10 Abs 1

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