vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine konstitutive Wirkung der Begründung eines eine Berufung zurückweisenden B wegen fehlender Rechtsmittellegitimation in Hinblick auf die Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/238ÖStZB 2007, 308 Heft 11 v. 21.5.2007

AVG § 63 Abs 5, § 66 Abs 4

Die Zurückweisung einer Berufung mangels Rechtsmittellegitimation setzt nicht die Bejahung des Vorliegens eines B gegenüber dem Berufungswerber voraus und es kann damit auch der Begründung der Zurückweisung keine konstitutive Wirkung in diesem Sinne zukommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte