EStG 1988: § 23 Z 3, § 24
1. Keine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen bloß „formell“ ins Privatvermögen überführt werden, aber weiterhin die Absicht einer Weiterveräußerung bei nächster Gelegenheit besteht. Der Aufgabezeitraum endet in einem solchen Fall erst mit der tatsächlichen Veräußerung dieser formell in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter.