VO (EG) 1999/1254 : Art 12, 13
VO (EG) 1999/2342 : Art 32
Für die Berechnung des Besatzdichtefaktors im Zusammenhang mit der Gewährung einer Extensivierungsprämie sind lediglich die Anzahl der im Betrieb tatsächlich gehaltenen Rinder und die nach diesen Best festzustellende innerbetriebliche Futterfläche maßgebend. Umstände, die einen Verkauf von Tieren verhindert hätten, sowie eine Berücksichtigung des Zukaufs von Futter sind keine Umstände, die nach den Vorschriften der VO (EG) 1999/1254 und VO (EG) 1999/2342 bei der Berechnung des Besatzdichtefaktors maßgeblich wären.