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Keine Nachsicht von im Erbweg übernommenen Steuerschulden die im Nachlass gedeckt sind

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/210ÖStZB 2007, 274 Heft 10 v. 2.5.2007

BAO § 236 Abs 1

Sind im Erbweg übernommene Steuerschulden zusammen mit den übrigen Verbindlichkeiten in den Aktiven des Nachlasses gedeckt, führt der Übergang der Steuerschulden an sich nicht zu einem unverhältnismäßigen Nachteil für den (wenn auch minderjährigen) Erben. Es kann nicht Aufgabe der Abgabennachsicht sein, einem Minderjährigen einen „Unterhaltsverlust“ zu ersetzen.

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