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Beurteilung des „kastenförmigen Aussehens“ iZm der Einstufung des „kompakten Kombi“ Opel Zafira als zum Vorsteuerabzug berechtigendender Kleinbus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/199ÖStZB 2007, 267 Heft 10 v. 2.5.2007

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

MWSt-RL: Art 7 Abs 6

Hat die FinBeh die Beurteilung, ob ein vom Hersteller als „kompakter Kombi“ bewertetes Kfz (hier ein Opel Zafira) ein kastenwagenförmiges Aussehen gem § 5 der V BGBl II 2002/193 habe und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigender Kleinbus einzustufen sei, ausschließlich anhand eines Vergleiches absoluter Zahlen der Außenmaße vorgenommen, erweist sich der B, mit dem der Vorsteuerabzug verweigert wird, als rechtswidrig.

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