UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b
MWSt-RL: Art 7 Abs 6
Hat die FinBeh die Beurteilung, ob ein vom Hersteller als „kompakter Kombi“ bewertetes Kfz (hier ein Opel Zafira) ein kastenwagenförmiges Aussehen gem § 5 der V BGBl II 2002/193 habe und damit als zum Vorsteuerabzug berechtigender Kleinbus einzustufen sei, ausschließlich anhand eines Vergleiches absoluter Zahlen der Außenmaße vorgenommen, erweist sich der B, mit dem der Vorsteuerabzug verweigert wird, als rechtswidrig.