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Nachweis der Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Investitionszuwachsprämie

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/194ÖStZB 2007, 260 Heft 10 v. 2.5.2007

EStG 1988: § 108e

BAO § 166

1. Ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie nach der Stammfassung des § 108e EStG ist, wenn er nicht mit der Einreichung der AbgErklärung gestellt wird, verspätet. Die Beweislast für das Einlangen des Antrages bei der Beh trifft den Antragsteller.

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