EStG 1988: §§ 42, 43, 108 lit e
Die Abgabe einer Erklärung zur AN-Veranlagung steht der Gewährung der Investitionszuwachsprämie nicht entgegen, wenn das Verzeichnis zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie einer nachträglich für das Veranlagungsjahr gem § 42 EStG 1988 eingereichten ESt-Erklärung angeschlossen wird.