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Kein absetzbares Arbeitszimmer für einen Vortragenden an einer Fachhochschule auch bei zeitlichem Überwiegen der Tätigkeit im Arbeitszimmer

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2007/188ÖStZB 2007, 251 Heft 10 v. 2.5.2007

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit d

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