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Zuständigkeit für Abweisung von Zahlungserleichterungsansuchen betreffend Gerichtsgeb; BehQualität des Leiters der Einbringungsstelle

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/198ÖStZB 2006, 252 Heft 9 v. 2.5.2006

§ 9 Abs 4 GEG

1. § 9 Abs 4 GEG ist aus Gründen verfassungskonformer Auslegung nicht als Ermächtigung zur Übertragung der Zuständigkeit zur Erledigung der dort umschriebenen Angelegenheiten vom Präsidenten des OLG auf den Leiter der Einbringungsstelle, sondern bloß als solche zur Übertragung der Approbationsbefugnis zu deuten. Zur Entscheidung über

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