MWSt
Art 26 Sechste RL 77/388/EWG
1. Die Margenbesteuerung nach Art 26 der Sechsten RL findet Anwendung auf einen Unternehmer (hier: eine Handelsges), der für seine Kunden gegen Zahlung eines Pauschalpreises sog „High-School-Programme“ und „College-Programme“ anbietet, die ua einen drei- bis zehnmonatigen Sprachaufenthalt im Ausland umfassen (Leistung umfasst Transport und Aufenthalt sowie Sprachausbildung und -erziehung)