MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 5, 20
1. Der Unternehmer „veräußerte“ (nach den zivilrechtlichen Best im UK) ein Grundstück durch folgende zwei Vorgänge: a) steuerbefreite Vermietung an A für 999 Jahre (um 6 Mio GBP), und b) steuerpflichtiger Verkauf des Resteigentums an B (um 1.000 GBP).