§ 6 Z 5 EStG 1988, § 31 EStG 1988
§ 303 Abs 4 BAO
1. Im Falle der Zuführung einer Beteiligung aus dem Privatvermögen zum Betriebsvermögen ist bei der Bewertung die Bestimmung des § 6 Z 5 letzter Satz EStG 1988 auf jene Fälle teleologisch zu reduzieren, in denen der Teilwert der einzulegenden Beteiligung nicht niedriger als die tatsächlichen Anschaffungskosten ist, sodass im Privatvermögen hins der Beteiligung erlittene Verluste bei der Einlage nicht im Wege einer Teilwertabschreibung berücksichtigt werden können.