§ 6 Z 1 EStG 1988, § 7 EStG 1988, § 8 Abs 3 EStG 1988
§ 184 BAO
1. Der Konzession einer bereits bestehenden Apotheke als immateriellem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens kommt eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung zu, die zur Folge hat, dass eine solche Konzession als eigenständiges Wirtschaftsgut angesehen werden kann, das einer vom Firmenwert gesonderten Beurteilung dahin zugänglich ist, dass es keiner Abnutzung unterliegt. Der zu schätzende Wert der Apothekenkonzessionen ist bei Berechnung der AfA vom übrigen abnutzbaren Firmenwert der Apotheke daher auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn der Erwerber vorher keinen Pachtbetrieb geführt hat.