Art 7 Abs 1 B-VG, Art 119a Abs 1 B-VG
§ 163 Tir LAO
1. Die Zusage der Gemeinde als AbgGläubiger zur Subven-tionierung der Hälfte der AbgSchuld (Erschließungsbeitrag für ein bewilligtes Bauvorhaben) hat die anteilige Tilgung der Abg bewirkt. Es liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes vor, weil die Beh im Abrechnungs-B dennoch das Aushaften der Abg (im Abrechnungs-B) festgestellt hat.