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Fälligkeit der Kanaleinmündungsgeb in NÖ

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/84ÖStZB 2006, 103 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 12 Abs 1 lit b NÖ KanalG

§ 23 Abs 1 NÖ BauO, § 30 NÖ BauO

Die Fälligkeit der Kanaleinmündungsgeb in NÖ ist aufgrund der Vorlage der Fertigstellungsanzeige für ein errichtetes Bauwerk allein noch nicht gegeben, weil erst mit der Vorlage der Bauführerbescheinigung das (wesentliche) Recht zur Benützung des Bauwerkes und damit ein wesentliches Ziel der Fertigstellungsanzeige gegeben ist.

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