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GrESt-Pflicht ohne Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums an einer Liegenschaft im Zuge einer Betriebsübernahme

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/71ÖStZB 2006, 92 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 1 GrEStG 1987

Auch wenn der Erwerber eines mit einem Grundstück verbundenen Betriebes das Grundstück selbst nicht zivilrechtlich „erworben“ hat, kann er doch, insb vor dem Hintergrund des zu seinen Gunsten einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbotes, den Wert des Betriebsgrundstückes

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