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Spekuationsgewinn aus der Veräußerung eines mehr als zwei Jahre als Hauptwohnsitz aber nicht zu zwei Drittel Wohnzwecken dienenden Gebäudes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/60ÖStZB 2006, 80 Heft 4 v. 15.2.2006

§ 18 Abs 1 Z 3 EStG 1988, § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988

Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Gebäudes nicht mehr als zehn Jahre, sind die Einkünfte aus der Veräußerung des Gebäudes samt Grund und

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