BAO §§ 92, 96, 273 Abs 1
Eine Berufung, die sich gegen eine Erledigung ohne B-Qualität richtet, ist unzulässig, weil nur B mit Berufung anfechtbar sind.
VwGH, 22. 3. 2006, 2006/13/0001
BAO §§ 92, 96, 273 Abs 1
Eine Berufung, die sich gegen eine Erledigung ohne B-Qualität richtet, ist unzulässig, weil nur B mit Berufung anfechtbar sind.
VwGH, 22. 3. 2006, 2006/13/0001