vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ansuchen auf mündliche Verhandlung in einem ergänzenden Schriftsatz zur Berufung; B-Begründung iZm einer verdeckten Gewinnausschüttung; unterlassene Empfängerbenennung keine Grundlage zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/560ÖStZB 2006, 692 Heft 23 v. 1.12.2006

KStG § 8 Abs 2

BAO § 93 Abs 3, §§ 162, 284 Abs 1

1. Ein in einem ergänzenden Schriftsatz zur Berufung bzw zum Vorlageantrag gestelltes Ansuchen auf mündliche Verhandlung ist verspätet (vgl E 10. 8. 2005, 2005/13/0078).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!