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Festsetzung von GetrSt für Teile eines Veranlagungszeitraumes; kein Verböserungsverbot im oö AbgVerfahren

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/535ÖStZB 2006, 641 Heft 21 v. 2.11.2006

OÖ Gemeinde-GetrStG: § 6 Abs 2

OÖ LAO 1996: § 212 Abs 2

1. Es widersprach nicht dem (OÖ) Gemeinde-GetrStG, die GetrSt für einen Teil des Veranlagungszeitraumes, nämlich nur für bestimmte Monate eines Kalenderjahres festzusetzen, handelt es sich doch, wie etwa aus § 6 Abs 2 leg cit über die nach Kalendermonaten bestimmte Vorauszahlungspflicht erhellt, um einen nach Kalendermonaten teilbaren Abspruch.

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