EStG 1988: § 108e Abs 1
EG: Art 49
1. Für den Anspruch auf Investitionsprämie besteht das Erfordernis, dass prämienbegünstigte Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum dem Betrieb als Anlagevermögen dienen, zumal nur in einem solchen Fall von Absetzung „im Wege der Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8)“ die Rede sein kann.