EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit d
1. Der Mittelpunkt der Tätigkeit iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 ist aus der Sicht der Einkunftsquelle zu bestimmen und das Tatbestandsmerkmal der gesamten (betrieblichen/beruflichen) Tätigkeit auf die gesamte Betätigung im Rahmen dieses einen konkreten Betriebes abzustellen.