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B-Berichtigung nach Offenlegung von (zu Unrecht) geltend gemachten Vorsteuerbeträgen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/510ÖStZB 2006, 609 Heft 20 v. 16.10.2006

BAO § 293b

UStG: 1994 § 12 Abs 10

Der Umstand, dass es der Beh insb vor dem Hintergrund der in der USt-Erklärung erfolgten Offenlegung von (zu Unrecht) geltend gemachten Vorsteuerbeträgen möglich gewesen wäre, im Zeitpunkt der Erstveranlagung die Gesetzeslage zu prüfen und ggf einen abweichenden Erstveranlagungs-B zu erlassen, steht der Erlassung des Berichtigungs-B nicht entgegen, weil § 293b BAO gerade auch in Fällen offen gelegter Unrichtigkeiten die Möglichkeit bieten soll, einen der Rechtslage entsprechenden B zu erlassen.

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