vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Betrieb gewerblicher Art durch Nutzungsüberlassung eines Sportzentrums des Landes an Landessportorganisation (LSO)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/489ÖStZB 2006, 594 Heft 20 v. 16.10.2006

UStG 1994: § 2 Abs 1 und 3; § 12 Abs 1

Sechste MWSt-RL: Art 4

Als Betriebe gewerblicher Art iSd UStG 1994 gelten stets ua die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Der Umstand, dass sich aufgrund eines Vertragsgeflechtes ohne ein hinreichendes Abgrenzungsmerkmal eine im Nachhinein von der Beh mit über den Streitzeitraum durchschnittlich rund 22 % angenommene „Fremdnutzung“ des Universitäts- und Landessportzentrums des Landes Sbg durch die Landessportorganisation (LSO) ergeben habe, erlaubte es der Beh noch nicht, in diesem Umfang die „Überlassung“ des Universitäts- und Landessportzentrums an die LSO als Unternehmertätigkeit des Landes anzusehen, wenn das Vertragsgeflecht nicht geeignet ist, die in der „Überlassung“ des Universitäts- und Landessportzentrums an die LSO entfaltete Tätigkeit des Landes Sbg insoweit erkennbar abzugrenzen, als darin ein Auftrag zum Betrieb des Universitäts- und Landessportzentrums einerseits und eine entgeltliche Nutzungsüberlassung für eigene Zwecke der LSO (zur „Vermietung an Dritte“) andererseits enthalten wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!