§ 1a Wr ParkometerG
1. Die Auskunft eines Zulassungsbesitzers eines Kfz im Zuge einer Lenkererhebung, dass er sich außer Stande sehe, die Frage zu beantworten, wem er das Fahrzeug überlassen habe, entspricht zweifellos nicht den gesetzlichen Anforderungen in objektiver Sicht, zumal auch die Antwort, das Fahrzeug sei niemandem überlassen worden, ggf zu erteilen wäre.