§ 6 Z 9 lit a UStG 1972
§ 93 Abs 3 BAO, § 288 Abs 1 BAO
Zeigt die Beh im Zusammenhang mit der Beurteilung, ob steuerbefreite Grundstücksumsätze vorliegen oder nicht, weder die von ihr als erwiesen angenommene Vertragslage noch die Gründe auf, welche sie allenfalls bewogen haben, von einem Sachverhalt auszugehen, der von dem sich aus der Vertragslage ergebenden abweicht, erweist sich die Begründung des die Steuerfreiheit bejahenden B in einer die rechtliche Nachprüfbarkeit des B-Spruches bzw der Beurteilung, ob die Beh hins der in Rede stehenden Umsätze zu Recht eine Steuerbefreiung gem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 angenommen hat, verhindernden Weise als unvollständig.