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Beurteilung der Betriebsvermögenseigenschaft bei KSt-Subjekten; nicht fremdübliche Leistungsbeziehung zur Vermeidung von Geb

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/5ÖStZB 2006, 8 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

§ 7 Abs 2 KStG 1988

§ 21 BAO, § 22 BAO

1. Die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern ist bei KSt-Subjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen wie bei ESt-Subjekten.

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