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Unwirksamer Verzicht auf Einhebung von Wasserleitungsgeb durch den Bgm einer Gemeinde

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/475ÖStZB 2006, 577 Heft 19 v. 2.10.2006

Stmk WasserleitungsbeitragsG: § 1 Abs 1, § 2, § 44

Stmk LAO: § 182, § 183

Das Schreiben eines Bgm einer Gemeinde, wonach diese auf die Vorschreibung einer Abg (Wasserleitungsbeitrag) verzichte, stellt weder eine Vereinbarung über die Nichteinhebung der Abg noch einen B dar. Ein(e) solche(r) wäre auch durch das Stmk WasserleitungsG nicht gedeckt.

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