Stmk WasserleitungsbeitragsG: § 1 Abs 1, § 2, § 44
Stmk LAO: § 182, § 183
Das Schreiben eines Bgm einer Gemeinde, wonach diese auf die Vorschreibung einer Abg (Wasserleitungsbeitrag) verzichte, stellt weder eine Vereinbarung über die Nichteinhebung der Abg noch einen B dar. Ein(e) solche(r) wäre auch durch das Stmk WasserleitungsG nicht gedeckt.