gewerbesteuerliche Nichtberücksichtigung von einkommensteuerlichen Änderungen; B-Berichtigung nach versehentlicher Übernahme des unrichtigen Zahlenwerkes des AbgPfl hinsichtlich einer Investitionsrücklage
BAO §§ 20, 125 Abs 6, § 293 Abs 1, § 296, § 303 Abs 4