Entgelte für Nutzungsüberlassung einer Grundfläche eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Aufstellung eines Handymastes keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern aus Vermietung und Verpachtung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/462ÖStZB 2006, 559 Heft 19 v. 2.10.2006