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Unzulässigkeit einer Verbindlichkeitsrückstellung für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei aufrechtem Vertragsverhältnis

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/460ÖStZB 2006, 556 Heft 19 v. 2.10.2006

EStG 1988: § 4 Abs 1 und 4, § 9 Abs 1 und 3

HVertrG 1993: § 24

1. Die Verbindlichkeitsrückstellung ist ein Gewinnkorrektivum, welches steuerrechtlich in der Höhe anerkannt wird, in der der Erfolg des betreffenden Wirtschaftsjahres voraussichtlich mit künftigen Ausgaben belastet wird. Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung ist stets, dass ein die Vergangenheit betreffender Aufwand bestimmter Art ernsthaft droht. Die wirtschaftliche Verursachung muss im Abschlussjahr gelegen sein.

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