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Keine Verrechnung oder Verwendung von (Getränkesteuer-)Guthaben ohne Veranlassung der AbgBeh

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/453ÖStZB 2006, 546 Heft 18 v. 15.9.2006

TLAO: § 159, § 161, § 162, § 187, § 187a

1. Die Bekanntgabe von Verrechnungsbeträgen und ein Guthaben genügt nicht, dass fällige AbgBeträge entrichtet sind, weil eine Verrechnung oder Verwendung von Guthaben nicht von selbst erfolgt, sondern einer Veranlassung der AbgBeh bedarf.

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