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Zulässige Aussetzung des Verfahrens nach Säumnisbeschwerde an den VwGH

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/440ÖStZB 2006, 534 Heft 18 v. 15.9.2006

VwGG § 36 Abs 2

BAO § 281

Unter dem Begriff „den Bescheid“ in § 36 Abs 2 1. Satz VwGG bzw „der Bescheid“ in § 36 Abs 2 letzter Satz VwGG ist jeder B zu verstehen, der die geltend gemachte Säumnis der bel Beh beendet, ohne dass es darauf ankommt, ob der B vor oder nach Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH erlassen wurde. Auch ein AussetzungsB iSd § 281 BAO beendet die Entscheidungspflicht der Beh. Werden AussetzungsB nach § 281 BAO wie hier während des Säumnisbeschwerdeverfahrens erlassen,

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