AEG § 1 Abs 5
ZK: Art 4 Z 10, 244
Da Zölle zu den Einfuhr- und Ausfuhrabg zählen, ist bei sinngemäßer Anwendung der die Zölle betreffenden Vorschriften gem § 1 Abs 5 AEG auch bei der Rückforderung von Ausfuhrerstattungen die Aussetzung der Vollziehung nach § 244 ZK von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.