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Inhalt eines Rechtsbehelfs gegen Berufungsvorentscheidungen in Zollangelegenheiten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/448ÖStZB 2006, 542 Heft 18 v. 15.9.2006

ZollR-DG: § 85c

Gem § 85c Abs 8 ZollR-DG gelten für die Einbringung der Beschwerde, das Verfahren des unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezügl Bestimmungen der BAO, soweit die in diesem BG enthaltenen Regelungen nicht entgegenstehen, sinngemäß.

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