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Vergütung der NoVA bei vermieteten Kfz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2006/431ÖStZB 2006, 528 Heft 18 v. 15.9.2006

NoVAG § 3 Z 3, § 12 Abs 1 Z 3

Hat die Beh im Instanzenzug weder die Vergütungsanträge eines NoVA-Pfl abgewiesen noch die NoVA (etwa aufgrund des § 1 Z 4 NoVAG 1991) mit Beträgen festgesetzt, welche „zur Nachzahlung verbleiben“, weil nach dem eindeutig formulierten Spruch der B des FA die NoVA jeweils mit „0 S“ festgesetzt hat, wurde damit auch kein Rechtstitel geschaffen, mit welchem eine „vergütete“ NoVA zurückgefordert werden könnte.

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